Fast alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland haben das Recht auf Bildungsurlaub. Die meisten wissen davon nichts und nur ca. 2% nehmen ihr Recht in Anspruch. Dabei ist es eine Chance auf spannende Weiterbildungen und Erholung. Das Recht auf eine Woche zusätzlich zum bezahlten Urlaub, oder sogar mehr!
Aber was ist eigentlich dieser Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungszeit, Arbeitnehmer*innen-Weiterbildung (die Begriffe variieren je nach Bundesland) ist eine besondere zusätzliche Form des Urlaubs, die der persönlichen Weiterbildung dient. Hierbei muss kein Bezug zum persönlichen Arbeitsfeld vorliegen und es gibt in der Regel Lohnfortzahlung während die Möglichkeiten der Ablehnung eines Bildungsurlaubs-Antrages für die Arbeitgeber*innen gering sind (viel geringer als bei regulärem Urlaub). Die Gesetze unterscheiden sich je nach Bundesland ein wenig. Die einzigen Bundesländer ohne Anspruch auf Bildungsurlaub sind Bayern und Sachsen. Alle, die in den anderen Bundesländern angestellt oder verbeamtet sind, können davon ausgehen, dass sie eine Woche Bildungsurlaub pro Jahr machen können. In manchen Ländern bzw. durch günstige Tarifverträge sind es teilweise sogar zwei Wochen. Und oft ist der Bildungsurlaub vom Vorjahr auch übertragbar. Es lohnt sich also, sich schlau zu machen und das ist gar nicht so schwierig.
Hier gibt es ein hilfreiches kleines Erklärvideo:
Wer sich lieber noch ein wenig mehr einlesen möchte, kann das hier http://www.bildungsurlaub-machen.de/ und hier http://www.bildungsurlaub.de/infos_bildungsurlaub-ein-ueberblick_17.html tun.